Seit dem 01.12.2021 ist die Cookie-Hinweispflicht für alle Websits gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass alle Seitenbetreiber die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, sobald der Nutzer auf die Website kommt und das noch bevor Daten übertragen werden. Minimieren Sie Ihre rechtlichen Risiken, schützen Sie Ihr Unternehmen vor unnötigen Geldstrafen und achten Sie die Privatsphäre Ihrer Nutzer.
Cookie Hinweis Pflicht - Was können Sie als Webseitenbetreiber tun?
Die Lösung ist gar nicht so schwierig, platzieren Sie einen Cookie Banner bzw. Cookie Hinweis auf Ihrer Website, welcher beim ersten Aufruf deutlich zu sehen ist und imformieren Sie darin den Nutzer detailliert über die Dienste, die Cookies setzen und Daten übertragen. Der Nutzer muss hier aktiv einwilligen, dass er mit der Nutzung von Cookies einverstanden ist oder ebend auch nicht.
Bei nicht akzeptieren kann noch ein Hinweis nachkommen, dass dann evtl. nicht alle Funktionen auf der Website gegeben sind, so dass es sich der Nutzer noch einmal überlegen kann.
Es kann natürlich auch sein, dass ein Nutzer die Website dann lieber verlässt, weil er von den Cookie Bannern genervt ist und die notwendigen Angaben nicht machen möchte, aber das ist dann leider nicht zu ändern. Sie als Webseitenbetreiber sind Ihrer Hinweispflicht nachgekommen und das ist an dieser Stelle wichtig.
Für Website auf Grundlage eines CMS wie Joomla und Wordpress gibt es eine Auswahl an Cookie Consent Tools, welche im System integriert werden können. Hierbei kann entschieden werden, ob ein einfacher Hinweis mit Ja/nein genügt (wenn keine Marketinganbieter genutzt werden) oder ob es eine Abwahl einzellner Anbieter geben soll.
Sehen Sie hier Beispiele für die Umsetzung von Cookie Hinweisen:
A-DESIGN bietet Ihnen Unterstützung bei der Konzeption & Implementierung des optimalen User Consent Management Tools. Fragen Sie unverbindlich nach!